Mittwoch, 20. April 2016

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Nachdem wir gestern rießen Frust geschoben hatten war klar, dass wir etwas unternehmen müssen, wenn wir nicht weitere 2 Monate auf unsere Baugenehmigung warten wollen.

Also wurde gestern gegoogelt. Schließlich hatte meine "gute Freundin" vom LRA irgendwas von einem Paragraphen bzgl. der 2 Monats-Frist erzählt. Und wir wurden fündig. Doch dieser Paragraph umfasst weit mehr, als mir die gute Frau aufgezählt hat.

LBO für Baden-Württemberg:

§54 Fristen in Genehmigungsverfahren, gemeindliches Einvernehmen

(1) Die Baurechtsbehörde hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang den Bauantrag und die Bauvorlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen (....) --> Wurde erledigt.

(2) Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, hat die Baurechtsbehörde unverzüglich

1. dem Bauherrn ihren Eingang (wurde uns bestätigt! 05.02.!) und den nach Absatz 5 (dazu kommen wir noch) ermittelten Zeitpunkt der Entscheidung, jeweils mit Datumsangabe, schriftlich mitzuteilen. (wurde uns nicht mitgeteilt),

2. die Gemeinde (...) nach §54 Abs. 4 zu hören

(3) Für die Abgabe der Stellungnahme setzt die Baurechtsbehörde der Gemeinde (...) eine angemessene Frist; sie darf höchstens einen Monat betragen (in unserem Fall hätte die Gemeinde also ihre Stellungnahme bis 05.03. abgeben müssen, geschehen ist dies nun am 11.04. bzw. behauptet das LRA immer noch, dass sie die Stellungnahme noch nicht erhalten haben). Äußern sich die Gemeinde (....) nicht fristgemäß, kann die Baurechtsbehörde davon ausgehen, dass keine Bedenken bestehen. Bedarf nach Landesrecht die Erteilung der Baugenehmigung des Einvernehmens oder der Zustimmung einer anderen Stelle, so gilt dies als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Ersuchens unter Angabe der Gründen verweigert wird. --> da sich die Gemeinde nicht innerhalb der 1 Monatsfrist geäußert hat, hätte das LRA davon ausgehen müssen, dass kein Einsprich besteht und die Sache wäre erledigt gewesen.

(4) überspringen wir, betrifft uns nicht

(5) Die Baurechtsbehörde hat über den Bauantrag innerhalb von 2 Monaten, (...)zu entscheiden. Die Frist nbeginnt, sobald die vollständigen Bauvorlagen (05.02 bestätigt) und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen (Gemeinde: 1 Monatsfrist war am 05.03. abgelaufen) vorliegen, spätestens jedoch nach Ablauf der Fristen nach Absatz 3.


Was heißt das jetzt für uns?
Ich fasse nochmal zusammen:
Unser Bauantrag ist am 05.02. eingegangen und nach erster Durchsicht vollständig (haben auch jetzt, fast 3 Monate später, nichts anderes gehört). Von da an wird der Gemeinde eine Frist von einem Monat gesetzt, um eine Stellungnahme dazu abzugeben. Diese Frist (05.03) wurde versäumt, d.h. dass ab diesem Zeitpunkt unsere 2 Monatsfrist beginnt. Theoretisch müsste also unser Baunantrag bis 05.05. abgearbeitet sein. Das wäre in 2 Wochen. Wäre zu schön um wahr zu sein. Da gibts bestimmt einen Haken. Na, jedenfalls werde ich heute vermutlich mehrere Telefonate führen und Email schreiben müssen. Aber als aller erstes werde ich heute Morgen mit dem Vorgesetzten meiner Lieblingsmitarbeiterin des LRA telefonieren. Ich freu mich schon :-/


4 Kommentare:

  1. O weih, o weih....

    Ich verfolge euren Blog seit Beginn, wir haben etwas früher angefangen (Bauantrag im Dezember abgegeben und zwischen den Feiertagen gehnemigt zurück). Was die Ämter da bei euch abziehen ist echt ne Frechheit!!!
    Ich drücke die Dauem das es bei euch schnell voran geht und ihr endlich anfangen könnt...

    Liebe Grüße und starke Nerven!!!)

    Andrea

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  2. Es freut mich zu hören, dass es bei anderen nicht ganz so kompliziert ist. Wie weit seid ihr denn in der zwischenzeit?
    Danke, die starken nerven brauche ich wohl auch weiterhin. Solange die Frist nicht abgelaufen ist, kann ich überhaupt nichts tun. Und danach? Das LRA verklagen? Wohl eher nicht. Es ist einfach zum verzweifeln :-(

    Liebe grüße

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    1. Oje...

      Wir stecken schon mitten im Ausbau. Das Haus wurde am 29.2. gestellt, bis auf kleinere Sachen ging auch alles glatt.
      Wir haben bisher die Elektrik im OG, da auch alles gedämmt und gestern die Wände fast alle komplett zu gemacht. Im EG ist bisher nur die Wanddämmung und die Wasserleitungen gelegt, also noch einiges zu tun... liegen glaube ich aber bisher gut in der Zeit. Hoffe das es bei uns wirklich klappt mit Einzug Anfang Dezember...

      Habt ihr denn noch irgendwen zum fragen was ihr noch tun könnt? Das das bei euch so kompliziert ist tut mir echt leid. Dadurch das bei und ein Freistellungsantrag gemacht wurde ging das so schnell... Drücke dir die Daumen das die mal zu Pötte kommen und reiche ein paar Kraftkekse rüber ;)

      LG
      Andrea

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  3. Habt ihr auch ein Prohaus? Und macht ihr alles selbst? Na, da seid ihr ja schon ziemlich gut voran gekommen in 2 Monaten. Den Einzug im Dezember schafft ihr bestimmt.



    Momentan können wir noch nichts tun. Solange dir Frist nicht abgelaufen ist, schon gar nicht. Hatte nun lange Telefonate mit dem LRA. Wir haben leider auch ziemlich Pech mit unserer Sachbearbeiterin :-( Das LRA ist wohl komplett überlastet und unterbesetzt. Und wir müssen drunter leiden :-( In der KW 19 werde ich wieder dort anrufen, ich hoffe ich bekomme dann endlich mal einen Termin gesagt. Bisher hat man sich davor gedrückt, mir irgendein Datum zu nennen.



    Danke für die Kraftkekse, die können wir brauchen 😋

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